Leute, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, leisten ihre Vorauszahlungen über die Lohnsteuer, die monatlich vom Gehalt einbehalten wird.
Alle, die zusätzlich oder hauptsächlich andere Einkünfte haben, sprich die z.B. ausserdem Wohnungen vermieten, hohe Zinseinkünfte haben oder die hauptberuflich selbständig sind, oder so etwas in der Art, für die wird vom Finanzamt eine Vorauszahlung festgesetzt, die vierteljährlich zu entrichten ist.
Diese Vorauszahlung wird aufgrund der Zahlen vom letzten Veranlagungszeitraum berechnet, also, wenn Du die Steuer von 2006 schon gemacht hast, aufgrund der Zahlen von 2006.
Die Berechnung der Vorauszahlungen steht auf dem Bescheid, den Du bekommen hast.
Solltest Du also keine Einkünfte haben, ausser Gehalt, nicht selbständig sein und noch nie hohe Steuernachzahlungen gehabt haben, dann solltest Du ganz schnell einen Steuerberater einschalten, der gegen den Vorauszahlungsbescheid Einspruch einlegt, denn bei Deinen Kenntnissen würde ich dringend davon abraten, das selbst zu übernehmen.
Für den Einspruch hast Du einen Monat Zeit nach Erhalt des Bescheides, also weisst Du, wieviel Zeit Dir noch bleibt.
Abgesehen davon, wenn Du Deine Erklärung für 2007 abgibst, dann wird ja Deine tatsächliche Einkommensteuerschuld aufgrund der richtigen Zahlen berechnet. Davon werden alle geleisteten Vorauszahlungen abgezogen. Solltest Du zuviel vorausgezahlt haben, wird dir das wieder erstattet. Was Dir verloren geht, ist aber der Zinsvorteil den Du hättest, wenn Du das zuviel gezahlte Geld statt dessen angelegt hättest.
Also, nicht bezahlen müssen, wäre besser, daher: ab zum Steuerberater!!!