Ist im Zweifamilienhaus bei der Abrechnung laut Heizkostenverordnung die 15%-Abzugsregelung anwendbar, wenn nicht nach Verbrauch (keine Einrichtungen zum Ablesen des Verbrauchs vorhanden), sondern 50% Ölkosten durch Parteien und 50% nach anteiliger Wohnfläche abgerechnet wird?